Allgemeine Geschäftsbedingungen

SALDOclick®  ·  Fassung 1.1  ·  Stand: August 2026

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software SALDOclick®, bereitgestellt von der FEIERABEND Buch- und Kunstverlag e.U., Neubrunn 34, 4863 Seewalchen am Attersee, FN 578187a, Landesgericht Wels – im Folgenden „SALDOclick".

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit vorbereiten. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung seine unternehmerische Nutzung.

1.3 SALDOclick wird ausschließlich in Österreich angeboten. Die Software ist auf österreichisches Steuer- und Abgabenrecht ausgelegt.

1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SALDOclick ihnen schriftlich zustimmt.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn SALDOclick die Bestellung per E-Mail bestätigt oder den Zugang freischaltet.

2.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen – insbesondere der E-Mail-Adresse – unverzüglich bekannt zu geben.

 

3. Leistungsumfang

3.1 SALDOclick wird als Software über das Internet bereitgestellt. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket.

3.2 SALDOclick ist ein Werkzeug zur Erstellung von Rechnungen und zur Führung von Aufzeichnungen. Es ersetzt keine steuerliche Beratung. Vorgeschlagene Kontenrahmen, Steuersätze und Auswertungen sind Hilfestellungen; für die inhaltliche Richtigkeit seiner Aufzeichnungen und Erklärungen ist der Kunde verantwortlich.

3.3 Ein bestimmter Grad der Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

3.4 SALDOclick enthält keine Registrierkassenfunktion im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung. Unternehmen, die der Registrierkassenpflicht unterliegen, benötigen dafür eine gesonderte Lösung.

 

4. Testphase

4.1 Die Nutzung ist für 62 Tage ab Registrierung kostenlos und im vollen Funktionsumfang möglich.

4.2 Nach Ablauf der Testphase endet der Zugang automatisch, sofern der Kunde nicht zuvor ein kostenpflichtiges Paket bestellt. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement findet nicht statt. Es sind keine Zahlungsdaten zu hinterlegen.

4.3 Für Daten aus der Testphase gilt Punkt 7 sinngemäß.

 

5. Entgelt und Zahlung

Alle Beträge verstehen sich je Monat und zuzüglich Umsatzsteuer.

PaketLeistungsumfangbei Jahreszahlungbei Monatszahlung
Rechnungserstellung Rechnungen und Gutschriften, Angebote und Aufträge, Lieferscheine, Kundenverwaltung, Warenverwaltung und Lager, Lagerbewertung, PDF-Export und Druck € 6,–€ 7,50
Buchhaltung mit UVA Finanzbuchhaltung, Einnahmen und Ausgaben, Buchungskonten, Buchungsjournal, Umsatzsteuervoranmeldung, Auswertungen und Berichte, BMD-Export zur Steuerberatung, Datenexport € 9,–€ 11,–
Komplett Alle Leistungen aus „Rechnungserstellung" und „Buchhaltung mit UVA" € 12,–€ 15,–
Mandantenfähig Alle Leistungen aus „Komplett", zusätzlich die Verwaltung mehrerer Mandanten mit getrennter Buchhaltung, Benutzer- und Rechteverwaltung sowie bevorzugte Bearbeitung von Supportanfragen – für bis zu 10 Mandanten € 50,–€ 60,–
   jeder weitere Mandantab dem 11. Mandanten€ 4,–€ 4,–
 

5.0 Das Paket „Mandantenfähig" umfasst bis zu zehn Mandanten. Für jeden weiteren Mandanten wird ein Entgelt von € 4,– je Monat verrechnet. Die Verrechnung erfolgt ab jener Abrechnungsperiode, in der der zusätzliche Mandant angelegt wird.

5.1 Die Entgelte richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

5.2 Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. Mit der ersten Zahlung erteilt der Kunde eine Ermächtigung zum wiederkehrenden Einzug. Das Entgelt wird danach zu Beginn jeder weiteren Abrechnungsperiode automatisch eingezogen, bis der Kunde kündigt. Die Zahlungsdaten werden ausschließlich bei Mollie gespeichert, nicht bei SALDOclick.

5.3 Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach einmaliger Mahnung mit angemessener Nachfrist gesperrt werden. Punkt 7 bleibt unberührt: Auch im Fall der Sperre bleibt dem Kunden die Möglichkeit zum Datenexport gewahrt.

5.4 Preisänderungen werden mindestens zwei Monate vor Wirksamkeit in Textform angekündigt. Sie gelten ab der nächsten Abrechnungsperiode. Widerspricht der Kunde nicht bis zu deren Beginn, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Das Kündigungsrecht nach Punkt 6 bleibt unberührt.

 

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt unmittelbar in der Anwendung unter „Abonnement beenden“; einer Begründung bedarf es nicht. Nach der Kündigung wird kein weiteres Entgelt eingezogen. Der Zugang bleibt bis zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode bestehen; danach gilt Punkt 7.3.

6.2 Bei Jahreszahlung erfolgt keine anteilige Rückerstattung für die verbleibende Laufzeit.

6.3 SALDOclick kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Abrechnungsperiode kündigen.

6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beidseitig unberührt.

6.5 Stellt SALDOclick den Betrieb der Software zur Gänze ein, wird dies mindestens sechs Monate im Voraus bekannt gegeben. Innerhalb dieser Frist steht der Datenexport nach Punkt 7 uneingeschränkt zur Verfügung.

6.6 Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.

 

7. Daten des Kunden, Export und Löschung

7.1 Sämtliche vom Kunden eingegebenen und erzeugten Daten bleiben dessen Eigentum.

7.2 SALDOclick stellt eine Exportfunktion bereit, mit der der Kunde jederzeit ein vollständiges Datenpaket erzeugen kann. Es enthält alle Aufzeichnungen in einem gängigen, maschinell auswertbaren Format sowie sämtliche gespeicherten Belege im PDF-Format.

7.3 Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage ausschließlich zum Zweck des Exports abrufbar. Der Kunde wird bei Vertragsende und sieben Tage vor Ablauf dieser Frist per E-Mail erinnert. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

7.4 Die gesetzliche Pflicht, Bücher, Aufzeichnungen und Belege sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO), trifft den Kunden, nicht SALDOclick. Der Kunde ist gehalten, rechtzeitig vor Vertragsende einen vollständigen Export vorzunehmen und diesen selbst aufzubewahren.

7.5 Konten, die nach Ablauf der Testphase oder nach Vertragsende zwölf Monate nicht genutzt werden, werden nach vorheriger Ankündigung per E-Mail gelöscht.

 

8. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

8.1 Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er verständigt SALDOclick unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erfassten Daten sowie die daraus erzeugten Auswertungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Rechnungen, Buchungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und den Export an die Steuerberatung.

8.3 Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen: einen aktuellen Browser und eine funktionierende Internetverbindung.

8.4 Der Kunde nutzt SALDOclick nicht rechtswidrig und unternimmt keine Versuche, die Software zu entschlüsseln, nachzubauen oder Dritten zugänglich zu machen.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 SALDOclick behebt gemeldete Programmfehler in angemessener Frist. Eine bestimmte Bearbeitungsdauer wird nicht zugesagt.

9.2 Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erfassten Daten und der daraus erzeugten Auswertungen wird nicht übernommen. Die Prüfpflicht nach Punkt 8.2 bleibt davon unberührt. SALDOclick haftet insbesondere nicht für Abgabennachforderungen, Säumniszuschläge oder Strafen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.

9.3 Beruht ein Schaden auf einem Programmfehler, wird dieser Fehler behoben. Darüber hinaus erstattet SALDOclick dem Kunden auf Verlangen das Entgelt eines Monats zurück.

9.4 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von Punkt 9.3 unberührt und wird nicht beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.5 Für Datenverlust haftet SALDOclick nur bis zu jenem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der Exportfunktion nach Punkt 7.2 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

 

10. Support

10.1 Der Support ist im Entgelt enthalten und erfolgt per E-Mail an buero@saldoclick.at. Anfragen werden spätestens binnen zwei Werktagen beantwortet.

10.2 Der Support umfasst Fragen zur Bedienung der Software sowie die Entgegennahme von Fehlermeldungen.

10.3 Nicht umfasst sind steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung, die Einrichtung des Kontenrahmens für den Einzelfall, die Erfassung von Daten für den Kunden sowie Hilfe bei Fragen zu dessen eigener Hard- und Software.

 

11. Nutzungsrecht

11.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im eigenen Unternehmen.

11.2 Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte sowie die Nutzung für fremde Unternehmen ist unzulässig. Steuerberater und Mitarbeiter des Kunden gelten nicht als Dritte, soweit sie für den Kunden tätig werden.

 

12. Änderungen dieser Bedingungen

12.1 SALDOclick kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Funktionsumfang erforderlich ist.

12.2 Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

 

13. Datenschutz

13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

13.2 Soweit SALDOclick personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag im Anhang. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 4863 Seewalchen am Attersee sachlich zuständige Gericht.

14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Anhang: Auftragsverarbeitungsvertrag

Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO – Bestandteil der AGB

 

A1. Gegenstand und Rollen

A1.1 Der Kunde ist Verantwortlicher, SALDOclick ist Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.

A1.2 Gegenstand ist die Speicherung und Verarbeitung jener personenbezogenen Daten, die der Kunde in SALDOclick erfasst oder erzeugt.

A1.3 Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags zuzüglich der Exportfrist nach Punkt 7.3.

 

A2. Art, Zweck und betroffene Personen

A2.1 Art und Zweck: Erfassen, Speichern, Ordnen, Auslesen und Löschen zum Zweck der Rechnungslegung und Buchführung des Kunden.

A2.2 Kategorien betroffener Personen: Kunden, Lieferanten, Interessenten und Mitarbeiter des Auftraggebers.

A2.3 Kategorien von Daten: Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, UID), Vertrags- und Abrechnungsdaten, Zahlungsdaten sowie in Belegen enthaltene Angaben.

 

A3. Weisungsbindung und Vertraulichkeit

A3.1 SALDOclick verarbeitet die Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Kunden. Als Weisung gilt auch dieser Vertrag samt Bedienung der Software durch den Kunden.

A3.2 SALDOclick teilt dem Kunden mit, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen Datenschutzrecht verstößt.

A3.3 Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

 

A4. Technische und organisatorische Maßnahmen

A4.1 SALDOclick trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere: verschlüsselte Übertragung über HTTPS, verschlüsselte Speicherung der Passwörter, getrennte Ablage der Daten je Kunde, Zugang nur nach Anmeldung, tägliche Sicherung sowie Erhalt des vorherigen Standes beim Speichern.

A4.2 Die Maßnahmen dürfen fortentwickelt werden, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

 

A5. Unterauftragsverarbeiter

A5.1 Der Kunde stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

UnternehmenLeistungSitz
hosttech GmbHHosting, ServerbetriebSchweiz
Mollie B.V.ZahlungsabwicklungNiederlande

A5.2 Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission.

A5.3 Ein Wechsel oder die Aufnahme weiterer Unterauftragsverarbeiter wird mindestens vier Wochen vorher angekündigt. Der Kunde kann binnen zwei Wochen widersprechen; in diesem Fall kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen.

 

A6. Unterstützung des Kunden

A6.1 SALDOclick unterstützt den Kunden bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen. Auskunft und Datenübertragbarkeit kann der Kunde über die Exportfunktion selbst erfüllen.

A6.2 SALDOclick meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden ab Kenntnis.

A6.3 SALDOclick unterstützt den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit erforderlich und mit zumutbarem Aufwand.

 

A7. Nachweise und Kontrolle

A7.1 SALDOclick stellt dem Kunden auf Anfrage die zum Nachweis erforderlichen Informationen zur Verfügung.

A7.2 Kontrollen sind nach angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs zulässig.

 

A8. Löschung nach Vertragsende

A8.1 Nach Ende des Vertrags werden die Daten gemäß Punkt 7.3 gelöscht. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor Ablauf der Frist selbst verantwortlich.

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